Zusammenwirken von Arbeitsstättenrecht und Bauordnungsrecht
Um die Beziehungen zwischen diesen Rechtsgebieten zu klären, beauftragte das Bundesarbeitsministerium (BMAS) die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), Schnittstellen zwischen beiden Regelungsgebieten zu ermitteln und zu bewerten. Das „Rechtsgutachten zum Zusammenwirken von Arbeitsstättenrecht und Bauordnungsrecht“ zeigt, dass beide Rechtsgebiete zusammenwirken und grundsätzlich nicht angeglichen werden müssen.
Bauliche Anforderungen an Arbeitsstätten werden vor allem im Arbeitsstättenrecht und im Bauordnungsrecht formuliert. Da beide Rechtsgebiete nicht mit identischen Zwecken operieren, ergeben sich auf den ersten Blick nicht nur Schnittstellen, sondern auch Widersprüche; dies wird verdeutlicht, wenn nicht-normative Anforderungen (ASR-Regeln, Verwaltungsvorschriften, DIN-Normen) einbezogen werden, die in der Praxis eine große Rolle spielen.
Die ArbStättV gehört zum Bundesrecht nach Art. 31 GG, das dem jeweiligen Landesrecht vorgeht. Dieser Vorrang gilt auch nicht nur für Bundesgesetze, sondern auch für Bundesverordnungen.
Informationen zur Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
» BAuA – Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) – Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
Aktuelle Ausgaben der Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR)
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