Unser Leistungsportfolio

Brandschutzkonzepte

Brandschutzkonzepte, Stellungnahmen und Gutachten

Wir entwickeln in Zusammenarbeit mit dem Bauherren und dem federführenden Architekten Brandschutzkonzepte für genehmigungsrelevante Bauvorhaben in allen Gebäudeklassen und Gebäudetypen, für Sanierung und Neubau.
Wir erstellen brandschutztechnische Stellungnahmen und Gutachten für einzelne Fragestellungen oder schutzzielorientierend als Lösungsvorschlag außerhalb von Genehmigungsverfahren.

Baubegleitung

Qualitätssichernde Baubegleitung und Bauüberwachung

Auf Wunsch des Bauherren übernehmen wir eine qualitätssichernde Baubegleitung. Hierzu werden stichprobenartig Bauüberwachungen durchgeführt, die Ausführungen vor Ort besichtigt, Fragen von beteiligten Fachplanern oder Handwerkern vor Ort beantwortet und die notwendigen Dokumentationen geprüft.
Im Rahmen der Bauüberwachung wird Einblick in die Genehmigungen, Zulassungen, Prüfzeugnisse, Übereinstimmungszertifikate, Zeugnisse und Aufzeichnungen über die Prüfungen von Bauprodukten in die CE-Kennzeichnungen und Leistungserklärungen nach der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 genommen.
Für Gebäude der Gebäudeklasse 4 wird durch Frau Uhlenhut als qualifizierte Brandschutzplanerin sowie auch Bauvorlageberechtigte die mit dem Brandschutznachweis übereinstimmende Bauausführung bestätigt (vgl. z.B. § 81 Abs. 2 SächsBO).

Bauherrenberatung

Beratung unserer Bauherren

Wir beraten unsere Bauherren weiterführend in allen genehmigungsrelevanten bzw. behördlichen Fragestellungen, welche an uns herangetragen werden, sei es im Zusammenhang mit aktuellen Bauprojekten oder auch allgemeiner Natur.
Wir stehen unseren Auftraggebern sowie auch allen beteiligten Fachplanern und ausführenden Unternehmen informativ und zielführend bei der Beantwortung fachlicher Fragegestellungen zur Seite.

Rettungswegkonzepte
Rettungswegkonzepte sowie Flucht- und Rettungspläne

Wir prüfen die baulichen Anlagen hinsichtlich der Rettungswegsituation auf Übereinstimmung mit den aktuell gültigen Vorschriften unter Berücksichtigung der vorhandenen oder beabsichtigten Nutzung und ggf. unter Einbeziehung der vorhandenen technischen Möglichkeiten der zuständigen Feuerwehr. Die Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen wird einerseits aus den Vorgaben des Brandschutzkonzeptes abgeleitet, ist Bestandteil einer bauaufsichtlichen Vorgabe oder aber wird durch den Betreiber einer Arbeitsstätte als erforderlich erachtet. Wir erstellen die Flucht- und Rettungspläne fachkompetent unter Berücksichtigung der Genehmigungsunterlagen nach DIN ISO 23601 i.V. mit der ASR A1.3 (Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung) und A2.3 (Fluchtwege und Notausgänge). Im Rahmen der Erstellung erfolgt grundsätzlich eine Ortsbesichtigung, bei welcher u.a. auch ein Abgleich der übergebenen Pläne mit dem Bestand erfolgt.
Feuerwehrplaene

Feuerwehrpläne

Im Einvernehmen mit der Brandschutzdienststelle werden durch uns Feuerwehrpläne nach DIN 14095 oder/und nach den Vorgaben der jeweiligen Brandschutzdienststelle angefertigt. Die Notwendigkeit der Erstellung ergibt sich aus dem Brandschutzkonzept, den öffentlich-rechtlichen Vorgaben oder als Auflage aus dem bauaufsichtlichen Prüfungsverfahren.
Der Feuerwehrplan dient den Einsatzkräften der Feuerwehr als Vorab-Orientierung für die Brandbekämpfung und für Rettungsmaßnahmen. Er besteht aus einem schriftlichen Teil mit besonderen Objektinformationen sowie aus einem grafischen Teil (Übersichts- und Objektplan, Geschosspläne)
Im Rahmen der Erstellung erfolgt grundsätzlich eine Ortsbesichtigung, bei welcher u.a. auch ein Abgleich der übergebenen Pläne mit dem Bestand erfolgt.

Laufkarten
Laufkarten

Feuerwehr-Laufkarten für die Brandmeldeanlage sind ein besonderer Teil der BMA und müssen bei Vorhandensein einer Brandmeldeanlage nach DIN 14675 im Objekt vorliegen. Diese dienen den Einsatzkräften vor Ort zur schnellstmöglichen Wegfindung vom Feuerwehr-Bedienfeld bis zum ausgelösten Brandmelder. Bestandteil einer Feuerwehr-Laufkarte ist ein Grundrissplan des jeweiligen Gebäudes mit Darstellung der Positionen der verschiedenen Meldertypen und Löschbereiche. Je Meldergruppe ist eine Feuerwehr-Laufkarte zu erstellen und griffbereit an der Feuerwehr-Anlaufstelle aufzubewahren. Die Erstellung der Laufkarten erfolgt im engen Einvernehmen mit der Brandschutzdienststelle und ihren jeweiligen Vorgaben. Im Rahmen der Erstellung erfolgt grundsätzlich eine Ortsbesichtigung, bei welcher u.a. auch ein Abgleich der übergebenen Pläne mit dem Bestand erfolgt.
Brandlastermittlung

Brandlastermittlung und Entrauchungskonzepte

Brandlastermittlungen sind ein besonderer Bestandteil der Industriebaurichtlinie. Diese werden für ausgewählte und hierfür geeignete Industriebauten erstellt. Somit lassen sich bei Einhaltung der in der Ermittlung fixierten Brandlasten Brandabschnitte bis 30.000 m² realisieren.
Entrauchungskonzepte sind insbesondere für großflächige Industriebauten notwendig. Diese dienen vorrangig den Löschmaßnahmen durch die Kräfte der Feuerwehr in diesen Gebäuden. Wirksame Entrauchungen sind bei Produktions- und Lagerräumen mit einer Fläche größer 200 m² baurechtlich nachzuweisen.

Brandschutzordnungen
Brandschutzordnungen

Eine Brandschutzordnung ist ein wichtiger Bestandteil des vorbeugenden organisatorischen Brandschutzes in einer Arbeitsstätte. Demnach muss der Arbeitgeber dafür sorgen, dass die Beschäftigten vor jeglichen Gefahren am Arbeitsplatz geschützt sind. Durch unser Büro werden Brandschutzordnungen nach den Vorgaben der DIN 14096 in den Teilen A, B und C in Abstimmung mit den genehmigten Bauvorlagen unter Berücksichtigung der jeweiligen Nutzung erstellt. Hierzu erfolgt ein enger Austausch mit dem Betreiber des Objektes. Teil A dient dem Verhalten im Falle eines Brandes (öffentlicher Aushang). Teil B dient den Mitarbeitern präventiv als Orientierung und zur Kenntnis des spezifischen Objektes und seiner Einrichtungen. Die Mitarbeiter sind entsprechend ASR A2.2 Punkt 7.2 bei Beginn des Arbeitsverhältnisses, bei Veränderung des Tätigkeitsbereiches und danach in angemessenen Zeitabständen, mindestens jedoch einmal jährlich über die Lage und die Bedienung der Feuerlöschgeräte, der Brandmelde- und Feuerlöscheinrichtungen sowie über die Brandschutzordnung zu belehren. Teil C richtet sich an Mitarbeiter des Betriebes, die mit besonderen Brandschutzaufgaben betraut sind (Brandschutzhelfer, Evakuierungshelfer, Sicherheitsbeauftragter, Brandschutzwart, Brandschutzbeauftragter u. a.). In diesem Teil werden alle vorbeugenden und abwehrenden Maßnahmen für diesen Personenkreis beschrieben. Der Ablauf einer Evakuierung (in der Praxis auch Evakuierungskonzept genannt) ist ebenfalls Bestandteil von Teil C.
Dokumentationspruefung
Prüfung von Dokumentationen

Im Rahmen einer Bauüberwachung wird Einblick in die Genehmigungen, Zulassungen, Prüfzeugnisse, Übereinstimmungszertifikate, Zeugnisse und Aufzeichnungen über die Prüfungen von Bauprodukten in die CE-Kennzeichnungen und Leistungserklärungen nach der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 genommen. Im Weiteren stehen wir unseren Bauherren jederzeit zur Einsichtnahme und Beratung bei der baulichen Ausführung brandschutzrelevanter Anlagen und Einrichtungen zur Seite.

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