Brandschutzkonzepte, Stellungnahmen und Gutachten
Wir entwickeln in Zusammenarbeit mit dem Bauherren und dem federführenden Architekten Brandschutzkonzepte für genehmigungsrelevante Bauvorhaben in allen Gebäudeklassen und Gebäudetypen, für Sanierung und Neubau.
Wir erstellen brandschutztechnische Stellungnahmen und Gutachten für einzelne Fragestellungen oder schutzzielorientierend als Lösungsvorschlag außerhalb von Genehmigungsverfahren.
Qualitätssichernde Baubegleitung und Bauüberwachung
Auf Wunsch des Bauherren übernehmen wir eine qualitätssichernde Baubegleitung. Hierzu werden stichprobenartig Bauüberwachungen durchgeführt, die Ausführungen vor Ort besichtigt, Fragen von beteiligten Fachplanern oder Handwerkern vor Ort beantwortet und die notwendigen Dokumentationen geprüft.
Im Rahmen der Bauüberwachung wird Einblick in die Genehmigungen, Zulassungen, Prüfzeugnisse, Übereinstimmungszertifikate, Zeugnisse und Aufzeichnungen über die Prüfungen von Bauprodukten in die CE-Kennzeichnungen und Leistungserklärungen nach der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 genommen.
Für Gebäude der Gebäudeklasse 4 wird durch Frau Uhlenhut als qualifizierte Brandschutzplanerin sowie auch Bauvorlageberechtigte die mit dem Brandschutznachweis übereinstimmende Bauausführung bestätigt (vgl. z.B. § 81 Abs. 2 SächsBO).
Beratung unserer Bauherren
Wir beraten unsere Bauherren weiterführend in allen genehmigungsrelevanten bzw. behördlichen Fragestellungen, welche an uns herangetragen werden, sei es im Zusammenhang mit aktuellen Bauprojekten oder auch allgemeiner Natur.
Wir stehen unseren Auftraggebern sowie auch allen beteiligten Fachplanern und ausführenden Unternehmen informativ und zielführend bei der Beantwortung fachlicher Fragegestellungen zur Seite.
Feuerwehrpläne
Im Einvernehmen mit der Brandschutzdienststelle werden durch uns Feuerwehrpläne nach DIN 14095 oder/und nach den Vorgaben der jeweiligen Brandschutzdienststelle angefertigt. Die Notwendigkeit der Erstellung ergibt sich aus dem Brandschutzkonzept, den öffentlich-rechtlichen Vorgaben oder als Auflage aus dem bauaufsichtlichen Prüfungsverfahren.
Der Feuerwehrplan dient den Einsatzkräften der Feuerwehr als Vorab-Orientierung für die Brandbekämpfung und für Rettungsmaßnahmen. Er besteht aus einem schriftlichen Teil mit besonderen Objektinformationen sowie aus einem grafischen Teil (Übersichts- und Objektplan, Geschosspläne)
Im Rahmen der Erstellung erfolgt grundsätzlich eine Ortsbesichtigung, bei welcher u.a. auch ein Abgleich der übergebenen Pläne mit dem Bestand erfolgt.
Brandlastermittlung und Entrauchungskonzepte
Brandlastermittlungen sind ein besonderer Bestandteil der Industriebaurichtlinie. Diese werden für ausgewählte und hierfür geeignete Industriebauten erstellt. Somit lassen sich bei Einhaltung der in der Ermittlung fixierten Brandlasten Brandabschnitte bis 30.000 m² realisieren.
Entrauchungskonzepte sind insbesondere für großflächige Industriebauten notwendig. Diese dienen vorrangig den Löschmaßnahmen durch die Kräfte der Feuerwehr in diesen Gebäuden. Wirksame Entrauchungen sind bei Produktions- und Lagerräumen mit einer Fläche größer 200 m² baurechtlich nachzuweisen.
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